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Barmenia Kundenberatung

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.

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Krankenversicherung: Fragen? Antworten!

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular und fordern Sie weitere Informationen an.

Allgemeine Fragen in der Krankenversicherung

Auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus legen Sie bitte ihre Barmenia-Card vor. Mit Hilfe der Barmenia Card können die Krankenhäuser mit wenigen Ausnahmen ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung direkt mit der Barmenia abrechnen. Sollte ein Krankenhaus dem Cardverfahren nicht angeschlossen sein, rufen Sie uns bitte an. Die Barmenia gibt dem Krankenhaus dann eine Kostenübernahmeerklärung.

Die Rechnungen, die Sie unmittelbar von den behandelnden Ärzten erhalten, reichen Sie der Barmenia zur Erstattung ein. Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik wünschen in der auch Kuren durchgeführt werden, benötigen Sie vor der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage der Barmenia. Damit wir Sie beraten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Als Studentin/Student stellen Sie im Augenblick die Weichen für Ihre berufliche Zukunft. Oft vergisst man in jungen Jahren aber auch die persönliche Sicherung. Für eine sorglose Studienzeit sollten Sie sich frühzeitig informieren über:

Kranken-Zusatzversicherungen

Unfallversicherung

Privathaftpflicht: Basis-Schutz

Kranken-Vollversicherung: Spezialtarife für Studenten

Jahres-Reiseschutzbrief

Neue Arzneiwirkstoffe dürfen, nach Ablauf des Patentschutzes, auch von anderen Unternehmen hergestellt werden. Diese bewährten Produkte heißen Generika und sind in der Regel preiswerter als die Originalpräparate, da diese Unternehmen keine eigene Forschung betrieben haben.

Rabattvertrag mit STADAPHARM GmbH, STADA Consumer Health Deutschland GmbH und ALIUD PHARMA GmbH
Die Barmenia hat mit STADAPHARM GmbH, STADA Consumer Health Deutschland GmbH und ALIUD PHARMA GmbH einen Rabattvertrag mit führenden Herstellern von Generika abgeschlossen.

Der Vorteil für unsere Versicherten - so können Sie sparen:
Die erzielten Einsparungen setzen wir zur Milderung der Arzneimittelausgaben ein, um die Versicherungsbeiträge zu stabilisieren. Vielleicht fragen Sie Ihren Arzt einmal, ob die von Ihnen benötigten generischen Arzneimittel auch von STADAPHARM GmbH, STADA Consumer Health Deutschland GmbH oder ALIUD PHARMA GmbH erhältlich sind. Eine Umstellung der Medikation ist in der Regel problemlos möglich, sollte allerdings nur in Abstimmung mit Ihrem Arzt erfolgen. Die Rabatte werden übrigens nicht vor Ort in der Apotheke gewährt, sondern zweckgebunden der Versichertengemeinschaft gutgeschrieben. Ihre Entscheidung für Arzneimittel von STADAPHARM GmbH, STADA Consumer Health Deutschland GmbH oder ALIUD PHARMA GmbH ist selbstverständlich freiwillig.

Teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse zeitnah mit. Sie können dies ganz einfach online erledigen.

Adresse ändern

Rechnungen, Dokumente, Unterlagen - Wie funktioniert was?

Nach Abschluss einer Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Diese können Sie sofort begleichen oder auch erst, wenn der Betrag von uns erstattet wurde.

Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen über die Barmenia-RechnungsApp ein.

Arztrechnungen einreichen

Bezahlen Sie die verordneten Mittel in der Apotheke bzw. im Sanitätsfachgeschäft. Die Rechnungen reichen Sie zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung bei der Barmenia ein. Angefallene Kosten werden dann im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.

Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen über die Barmenia-RechnungsApp ein.

Arztrechnungen einreichen

Nach Abschluss einer Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Diese können Sie sofort begleichen oder auch erst, wenn der Betrag von uns erstattet wurde.

Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen über die Barmenia-RechnungsApp ein.

Arztrechnungen einreichen

Ihre Barmenia-Card für Privatversicherte erhalten Sie nach Beginn des Versicherungsschutz für eine stationäre Behandlung. Beim erstmaligen Aufsuchen eines Arztes legen Sie diese bitte vor, damit die erforderlichen Daten schnell und einfach erfasst werden können.

Auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus legen Sie Ihre Card bitte vor. Mit Hilfe der Barmenia-Card können die Krankenhäuser ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung direkt mit der Barmenia abrechnen.

Die Gültigkeitsdauer ist abgelaufen. Was nun?

Falls das Gültigkeitsdatum Ihrer Karte abgelaufen ist, hat das keine Auswirkungen. Die Krankenhäuser sind informiert und können ihre Kosten trotzdem abrechnen. Sie benötigen deshalb keine neue Karte.

Wenn ihre Barmenia-Card beschädigt oder verloren gegangen ist, können Sie hier einfach eine neue Chipkarte anfordern.

Chipkarte anfordern

Nutzen Sie ganz einfach unseren Selfservice und fordern Sie online Ihre neue Bescheinigung für das Finanzamt an.

Beitragsbescheinigung anfordern

Eine neue Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber, damit Sie Ihren Arbeitgeberzuschuss beantragen können, fordern Sie ganz einfach im Selfservice-Bereich an.

Beitragsbescheinigung anfordern

Leistungsfragen

Da Zahnersatz oft erhebliche Kosten verursacht, beachten Sie im Vergleich zur ambulanten Behandlung bitte folgende Besonderheiten:
Um unnötige Kosten zu vermeiden und damit auch ihre Eigenbeteiligung zu verringern, prüft die Barmenia den vom behandelnden Zahnarzt erstellten Kostenvoranschlag. Unmittelbar danach können Sie mit der Behandlung begingen. Die vorherige Prüfung des Kostenvoranschlages durch die Barmenia ist aber auch zur Sicherung Ihrer Leistungsansprüche von Bedeutung. Die Vorlage eines Kostenvoranschlages ist ab bestimmten Beträgen Voraussetzung dafür, dass ein voller Anspruch auf die Tarifleistungen besteht.

Als Privatpatient stellt Ihnen Ihr Zahnarzt die Rechnung direkt aus. Grundlage für die Rechnung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die GOZ können Sie direkt beim Verband der Privaten Krankenversicherung herunterladen.

Gebührenordnung für Zahnärzte

Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie damit die Möglichkeit zu prüfen, welche Leistungen der Arzt für seine Behandlung in Rechnung gestellt hat. Grundlage für jede Arztrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die GOÄ können Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherungen herunterladen.

Gebührenordnung für Ärzte

Wenn ihr Arzt Sie arbeitsunfähig geschrieben hat, senden Sie der Barmenia bitte spätestens bis zum ersten Leistungstag des vereinbarten Krankentagegeldtarifs einen den entsprechenden Nachweis ein. Diesen Nachweis können Sie der Barmenia gerne online übermitteln. Sie erhalten direkt nach Eingang ihrer Meldung bei der Barmenia ein Formblatt, auf dem ihr behandelnder Arzt die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Arbeitsunfähigkeit melden

Besteht neben Kostenerstattung auch Anspruch auf Krankenhaustagegeldleistungen, wird Ihnen der entsprechende Betrag nach den Angaben auf der Krankenhausrechnung automatisch überwiesen.

Besitzen Sie ausschließlich eine Krankenhaustagegeldversicherung ohne stationäre Kostenversicherung, senden Sie uns bitte eine Originalbescheinigung des Krankenhauses mit folgenden Informationen zu:

  • Name der behandelten Person
  • Diagnose
  • Aufenthaltsdauer

Einfach zum Krankentagegeld

Beitragsentwicklung

In der medizinischen Behandlung ist auch in Zukunft mit weiteren Fortschritten zu rechnen. Neue Erkenntnisse und insbesondere neue Behandlungsmethoden werden uns das Leben erleichtern. Und sie werden uns helfen, länger als heute im Alter gesünder zu sein. Auch die Lebenserwartung wird weiter steigen. Das heißt aber auch, dass die Lebenszeiträume, in denen eine medizinische Versorgung stattfinden kann, immer länger werden.

Diese Sachverhalte werden neben ganz allgemeinen Preissteigerungen dazu führen, dass die Kosten im Gesundheitswesen auch künftig steigen werden. Und damit auch die Krankenversicherungsbeiträge, mit denen die Kosten für die medizinische Versorgung finanziert werden. Die Frage nach der Entwicklung der PKV-Beiträge ist damit auch immer mit der Frage nach der Gesundheitskostenentwicklung verbunden.

Gesundheitskosten sind von vielen Faktoren abhängig:

  • Höhere Rechnungen der Leistungserbringer sowie Preiserhöhungen bei Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln führen zu Kostensteigerungen
  • kostenintensive Forschung und Entwicklung in der Medizin
  • Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen steigt, gleichzeitig nehmen die Ansprüche von Patienten an die Qualität der Versorgung zu
  • Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, was neben all den Vorteilen aber auch zu einer vermehrten und teuren Leistungsinanspruchnahme führt - man ist länger alt und im Alter müssen meist mehr teure Leistungen beansprucht werden.

Die mit den Fortschritten im medizinisch-technischen und wissenschaftlichen Bereich verbundenen Kostensteigerungen betreffen das gesamte Gesundheitssystem. PKV und GKV sind gleichermaßen betroffen.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang sowie nach Alter, Geschlecht (entfällt seit 2012) und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Bei der Kalkulation wird von Beginn an berücksichtigt, dass das Krankheitsrisiko mit dem Alter steigt.

Deshalb wird in der PKV das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet. Das heißt, die Beiträge werden so kalkuliert, dass bereits in jungen Jahren Finanzierungsmittel angespart werden. Diese angesparten Mittel sollen alle zu erwartenden Leistungsausgaben (lebenslang) decken. In den ersten Versicherungsjahren liegt der gezahlte Beitrag über dem zur Deckung des gegenwärtigen Risikos erforderlichen Betrag. Es wird also eine verzinste Rückstellung gebildet. Im Alter dann, wenn die in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen den zu zahlenden Beitrag übersteigen, wird die Differenz durch Entnahmen aus den zuvor aufgebauten Alterungsrückstellung finanziert.

Auf diese Weise wird eine finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet - die Beiträge steigen im Alter nicht.

Der Eintritt in den Ruhestand ist für jeden Einzelnen ein besonderes Ereignis. Für die meisten steht weniger Geld zur Verfügung als während des aktiven Berufslebens. Für ehemalige Arbeitnehmer - egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert - entfällt außerdem der Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag, der durch den Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers in der Regel nicht ausgeglichen wird..

  • Wegfall der Krankentagegeldabsicherung
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die bisher benötigte Krankentagegeldversicherung (Absicherung gegen Verdienstausfall bei Krankheit oder Unfall). Um diesen Anteil reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag automatisch
  • Beitragszuschuss
    Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger auch für privat versicherte Rentner einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass eine gesetzliche Rente bezogen wird. Ist das der Fall, können Rentner, ggf. auch ehemalige Freiberufler und Selbstständige, einen Beitragszuschuss erhalten. Der Zuschuss wird in Höhe der Hälfte des um 0,9 %- Punkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes gezahlt (zurzeit 7,3 %). Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist ausschließlich die Rente des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers (= Rentenzahlbetrag). Ausgezahlt wird der Zuschuss gemeinsam mit der Rente
  • Beamte
    Beamte und deren Angehörige erhalten Beihilfe. Für Beamte im Ruhestand (= Versorgungsempfänger) erhöht sich in der Regel der Beihilfebemessungssatz. Dadurch reduziert sich der Umfang des Versicherungsschutzes, was gleichzeitig zu einem geringeren Beitrag führt.
  • Pflegepflichtversicherung
    Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung ändert sich durch den Eintritt in den Ruhestand nicht. Wie bei in der GKV versicherten Rentnern auch, zahlen die Rentenversicherungsträger hierfür keinen Beitragszuschuss.

Egal, ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wenn Sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden, müssen Sie die Beiträge komplett selbst finanzieren.

Mit der Gesundheitsreform 2000 wurde der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % ins Leben gerufen. Er dient der Finanzierung von Beitragsanpassungen im Alter auf Grund von gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen.

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